Das Brandenburger Kabinett hat die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie trat am 23. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.

Wesentlichste uns betreffende Änderung ist, dass ab 04.03.2022 für Sportstätten – drinnen – wieder die 3G-Regel gilt.
Damit ist ab diesem Zeitpunkt der Zutritt zum Schießstand – zusätzlich zu genesenen und geimpften Personen – wieder auch nur mit einem gültigen negativen Testnachweis erlaubt. 

Im begrenzten Umfang stehen im Schützenhaus gegen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro Schnelltests zur Verfügung.