Zur reibungsloseren Organisation des Schießbetriebes ist ab 01. April 2024 das Schießen im öffentlichen Bereich jeden Mittwoch und am 3. Samstag im Monat nur noch mit einer vorherigen Anmeldung im Buchungssystem möglich.

Aus gegebenem Anlass an dieser Stelle noch einige Hinweise:

  1. Die Gebühr für die Benutzung des Schießstandes erfolgt seit geraumer Zeit nicht mehr bezogen auf die Schießbahnen, sondern personenbezogen.
    D.h., jeder der schießt, entrichtet für eine Einheit bis zu einer Länge von maximal 30 Minuten die derzeit geltende Gebühr in Höhe von 4,00 EUR.
  2. Da die Kapazität der Standaufsichten zur Betreuung von Personen ohne WBK begrenzt ist, kann es für diesen Personenkreis zu längeren Wartezeiten kommen.
    Um dies zu vermeiden kann es ab sofort sinnvoll sein, dass diese Personen beim Schießen von den sie begleitenden, zur Aufsichtsführung berechtigten Personen des Heimatvereins beaufsichtigt werden. Dies ist vor Betreten des Schießstandes mit dem Schießleiter des SV Ruhlsdorf abzustimmen.
    Zu beachten bleibt, dass die die Aufsicht führende Person während dieser Zeit nicht selbst schießen darf. Ggf. ist dies bei der Buchung der persönlichen Schießzeit zu berücksichtigen. Für die Zeit der Aufsichtsführung fallen keine Gebühren an, sondern nur, wenn wenn die Person vor oder nach der Aufsichtsführung selbst schießt.