Neues Waffenrecht in Kraft!
Das 3. WaffRändG wurde am 19.02.2020 verkündet. Gemäß Artikel 5 (Seite 194 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 7) treten nur die folgenden Änderungen am Tag nach der Verkündung (20.02.2020) in Kraft:
- § 5 Zuverlässigkeit > Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörden
- § 13 “Jäger-§” > Erlaubnis für Schalldämpfer für Zentralfeuermunition
- § 40 Abs. 3 > Umgang für Jäger mit Nachtsichtvorsatzgeräten & Nachtsichtaufsatzgeräten
(Achtung: jagdrechtliche Verbote/Einschränkungen sind weiter zu beachten.) - § 42 Abs. 6 > Neue Waffenverbotszonen (Ermächtigungsregelungen für die Länder)
Vollständig in Kraft tritt das Gesetz am 1. September 2020, unbeachtet der komplexen Übergangsregelungen.