Entsprechend der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 16.06.2021 besteht bei stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 20 (bezogen auf den Landkreis Barnim) keine Testpflicht im Schützenhaus bzw. Schießstand!
Entsprechend der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 16.06.2021 besteht bei stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 20 (bezogen auf den Landkreis Barnim) keine Testpflicht im Schützenhaus bzw. Schießstand!
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